Die Deutsche Schmuck und Uhren GmbH (Lizenzgeber) ist Inhaberin der Rechte an den als Wort-/Bildmarke registrierten Made in Germany Logos für Schmuck und Uhren. Registrierte Mitglieder des Bundesverband Schmuck, Uhren, Silberwaren und verwandte Industrien e.V. sowie weitere Unternehmen und Marken der Branche nutzen das Qualitätsmerkmal und die Wort- und Bildmarke in Lizenz für eigene und/oder gemeinsame Marketing- und Werbemaßnahmen im In- und Ausland.
Die Deutsche Schmuck und Uhren GmbH räumt geeigneten deutschen Schmuck- und Uhrenherstellern das Nutzungsrecht an der oben genannten Wort- und Bildmarke „Made in Germany“ während der Laufzeit des Lizenzvertrages ein. Voraussetzung für die Einräumung des Nutzungsrechts an der Wort- und Bildmarke „Made in Germany“ an geeignete Schmuck- und Uhrenhersteller ist die Einhaltung strenger Kriterien durch die Unternehmen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Kriterien bei der Produktion seiner mit der Wort- und Bildmarke „Made in Germany“ gekennzeichneten und beworbenen Schmuck- und Uhrenprodukte einzuhalten und deren Einhaltung organisatorisch sicherzustellen und laufend zu überwachen. Zu den Kriterien zählen:
Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Wort- und Bildmarke Made in Germany immer in Verbindung mit der Firma und dem Markennamen des Lizenznehmers zu verwenden. Sind nicht alle Produkte eines Unternehmens Made in Germany, dann gilt die Verpflichtung einer klaren Kennzeichnung in Rechnungen und sonstigen Geschäftsunterlagen sowie auf der Website. Entsprechend muss bei der Verwendung des Gütesiegels in Druckunterlagen und Zertifikaten sichergestellt werden, dass nur Produkte damit in Verbindung gebracht werden, die den strengen Anforderungen genügen. Der Kunde bzw. Endverbraucher muss zweifelsfrei erkennen können, ob es sich bei dem Produkt um ein Produkt Made in Germany handelt.
Der Lizenzgeber ist zum fristlosen Widerruf der Lizenzrechte berechtigt, wenn der Lizenznehmer die Kriterien verletzt. Die Verletzung der Kriterien stellt ein gewählter Ausschuss aus Lizenznehmern und Vertretern des Verbandes fest.
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